Beratungskonzept

Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungs und Erziehungsauftrages jeder Schule. Hiernach soll es das Ziel sein, allen Schüler*innen ihre optimale Entwicklung zu ermöglichen, indem Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und soziale Verantwortlichkeit gefördert werden.

In der Grundschule sind Beratungsanlässe vielfältig und erfordern ein qualifiziertes Beratungs-
und Förderangebot der Schule. Am Beratungsprozess beteiligt sind alle Personengruppen und Institutionen, die Schule direkt oder indirekt gestalten.

Eltern und Schüler*innen müssen auf ein unkompliziertes und erreichbares Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.
Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions und Einigungsprozesses. Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie unterschiedlich pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule genutzt werden können. (§5 Abs.2 Nr.5 SchMG)

An unserer Schule kennen die Kollegen*innen die Kompetenzen untereinander, können weitervermitteln und problemnahe, praxisgerechte Lösungen anbahnen, die intern oder extern angestrebt werden.

Beratung

  • Beratung als Aufgabe aller Teammitglieder
  • Beratung durch die Klassenlehrkraft
  • Beratung durch die Schulleitung
  • Beratung durch die Steuergruppe
  • Beratung durch der/die Sonderpädagoge*in
  • Beratung durch die Mitarbeiter*innen der OGS/ÜMI
  • Beratung durch die Beratungslehrer*in
  • Beratung durch das innerschulische Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention (Krisenteam)
  • Beratung durch den Lehrerrat
  • Beratung durch die Ausbildungsberater*in (ABBA)
  • Beratung durch Fachkräfte im multiprofesionellen Team (MPT/SoFa)

Grundprinzipien von Beratung

Das oberste Ziel von Beratung ist immer die Erhöhung der Kooperationsbereitschaft durch Stärkung des Selbstwertgefühls.
Voraussetzungen einer Beratung sind:

  • Freiwilligkeit Eine Beratung setzt immer die Zustimmung der zu Beratenden voraus.
  • Vertrauen Beratung erfolgt vertraulich. Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein können.
  • Verschwiegenheit Absprachen, die getroffen werden, sind verlässlich. Die den Lehrer*innen zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
  • Ziel jeder Beratung ist es, mit allen am Gespräch beteiligten, gemeinsam lösungs und zielorientierte Strategien zu entwickeln und diese umzusetzen.

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